GERMANORUM EQUITES · VEREIN IN GRÜNDUNG
Mitgliedschaft
Germanorum Equites soll Menschen verbinden, die seine Grundwerte mittragen und die satzungsgemäßen Ziele verantwortungsvoll unterstützen möchten.
Vorgesehene Mitgliedsformen
- Eques: ordentliches Mitglied mit den satzungsmäßigen Mitwirkungs- und Stimmrechten
- Socius: assoziiertes Mitglied für ideelle oder projektbezogene Mitwirkung ohne Stimm- und Wahlrecht
- Benefactor: Fördermitglied mit regelmäßiger finanzieller, materieller oder fachlicher Unterstützung, ohne Stimm- und Wahlrecht
- Honoratus: Ehrenbezeichnung, die allein keine Mitgliedschaft oder Stimmrechte begründet
Die Bezeichnung Gründungsmitglied dokumentiert später ausschließlich die historische Mitwirkung an der Gründung und begründet keine Sonderrechte.
Aufnahmeverfahren
Der digitale Antrag ist zunächst eine Interessenbekundung beziehungsweise ein Aufnahmeantrag in Textform. Mit ihm erklärt die antragstellende Person, Satzung, Ordnungen und Grundwerte mitzutragen. Nach der Vereinsgründung entscheidet der Vorstand über Aufnahme und Mitgliedsform. Ein ausgefülltes Formular, eine Eingangsbestätigung oder eine Antragsnummer begründen noch keine Mitgliedschaft.
Die ordentliche Mitgliedschaft als Eques setzt grundsätzlich Volljährigkeit voraus. Für Minderjährige ist nach dem Satzungsentwurf nur eine Aufnahme als Socius mit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung und unter Beachtung des Schutzkonzepts vorgesehen.
